Tierseuchenkasse:
In NRW ist jeder Bienenhalter per Gesetz dazu verpflichtet, seine Bienen dort zu melden (Pflichtversicherung).
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7831&bes_id=3804&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
Die Tierseuchenkasse zahlt im Faulbrutfall die amtlich angeordnete Sanierung für die gemeldeten Bienenvölker. Für alle nicht versicherten Völker müssen die Kosten selbst getragen werden.
Desweiteren wird das Faulbrutscreening in NRW von der Tierseuchenkasse bezahlt. Dazu werden in jedem Verein, abhängig von der Mitgliederzahl, eine bestimmte Anzahl von Proben genommen.
Wenn sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies hier tun:
Anmeldung Tierseuchenkasse (1104 Downloads )Veterinäramt:
Jeder Imker ist außerdem per Gesetz verpflichtet, seine Bienen bei dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Hier die Kontaktdaten vom Veterinäramt Siegen:
Alternativ kann auch der folgender online Service verwendet werden:
Links sind von http://www.apis-ev.de